Allgemeine Hinweise
Remonstrationen
Hinweise zu Remonstrationen
Gemäß der Studien- und Prüfungsordnung der Rechtswissenschaftlichen Fakultät für den Studiengang Rechtswissenschaft der Universität zu Köln vom 24. Juli 2014 gelten für Remonstrationen folgende Regelungen:
1. Grund- und Hauptstudium - § 23 I 1-3 StuPrO
Gegen die Bewertung einer Einzelleistung kann innerhalb einer Frist von einem Monat nach der Bekanntgabe des Ergebnisses durch das Prüfungsamt und der Möglichkeit der Einsichtnahme/Abholung bei dem jeweiligen Prüfer schriftlich und mit Begründung remonstriert werden.
Wird das Ergebnis während der vorlesungsfreien Zeit bekanntgegeben, so beginnt die Remonstrationsfrist am ersten Vorlesungstag des folgenden Semesters.
Sollte das Ergebnis erst in der nächsten Vorlesungszeit bekannt gegeben werden, so ist Fristbeginn diese Bekanntgabe bzw. der erste Tag der Einsichtnahme, sofern dieser zeitlich nach der Bekanntgabe liegt.
2. Schwerpunktbereichsseminararbeiten - § 23 II 1-2 StuPrO
Gegen die Bewertung einer Schwerpunktbereichsseminararbeit kann innerhalb einer Frist von einem Monat nach der Bekanntgabe des Ergebnisses durch das Prüfungsamt schriftlich und mit Begründung beim Prüfungsamt remonstriert werden.
Diese Frist ist gehemmt, solange der Prüfer der Studentin oder dem Studenten keine Möglichkeit zur Einsichtnahme gewährt.
Sonstige Hinweise:
Die Remonstration ist schriftlich zu begründen. Dabei sollte dargelegt werden, warum die Leistung anders zu bewerten ist. Ausgehändigte Leistungen, gegen deren Bewertung remonstriert wird, sind im Original beizufügen. Für die bisherige Bewertung gibt es keinen Bestandsschutz, sie kann sich daher auch verschlechtern.
Erasmus-Studenten
Hinweise für Studierende des Erasmus-Programms
- Für Erasmusstudenten gibt es bei allen von unserem Lehrstuhl angebotenen Vorlesungen die Möglichkeit die Semesterabschlussklausur mitzuschreiben oder am Ende des Semesters eine mündliche Prüfung abzulegen. Der Termin für die mündliche Prüfung wird während des Semesters auf unserer Homepage bekannt gegeben. Bitte melden Sie sich vorher unter sozrecht@uni-koeln.de bei uns an.
- Sie müssen sich als Erasmusstudent für die Prüfungen anmelden. Die Anmeldung kann per E-Mail an das Institut erfolgen. Bitte geben Sie bei der Anmeldung an, ob sie mündlich oder schriftlich geprüft werden möchten.
- Bei der Bewertung der Leistungen wird auf etwaige sprachliche Schwierigkeiten Rücksicht genommen.
- Die Ergebnisse Ihrer Prüfung werden von uns an das ZIB (Zentrum für internationale Beziehungen) weitergeleitet. Dort erhalten sie auch ihr Gesamtzeugnis.
Sofern sie davon unabhängig eine Bescheinigung über die von Ihnen belegte Veranstaltung benötigen, teilen Sie uns dies bitte bei der Anmeldung mit.
Diese Hinweise gelten lediglich für Lehrveranstaltungen, die vom Institut für Deutsches und Europäisches Arbeits- und Sozialrecht angeboten werden. Für das Verfahren an anderen Instituten sind sie nicht gültig.
Wirtschaftsjuristen
Hinweise für Teilnehmer des Studienganges Wirtschaftsjura
Anmeldung
Eine Anmeldung im Vorfeld ist nicht erforderlich. Es reicht ein Vermerk auf dem Deckblatt der Klausur.
Korrigierte Klausuren
Die korrigierten Klausuren und Scheine werden von uns an das Zentrum für Internationale Beziehungen weitergeleitet und können dort (Albertus-Magnus-Platz, 50923 Köln) eingesehen/abgeholt werden.
Remonstrationen
Für den Fall, dass Sie mit einer Bewertung nicht einverstanden sind, können Sie beim Lehrstuhl einen Nachkorrekturantrag stellen. Vergleichen sie dazu das Merkblatt "Remonstration".
Diese Hinweise gelten lediglich für Lehrveranstaltungen, die vom Institut für Deutsches und Europäisches Arbeits- und Sozialrecht angeboten werden. Für das Verfahren an anderen Instituten sind sie nicht gültig.
WiSo-Studenten
Hinweise für Studierende der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät
1. Anmeldung
Sie müssen sich ohne Ausnahme für alle Prüfungen, die Sie an unserem Lehrstuhl ablegen wollen, beim Prüfungsamt der WiSo-Fakultät zu den bekannt gegebenen Meldefristen anmelden.
2. GK Arbeitsrecht
Im Rahmen des Grundkurses Arbeitsrecht nehmen Sie an der normalen Semesterabschlussklausur teil. Eine mündliche Prüfung findet nicht statt.
Die Klausuren müssen Sie nach der Korrektur persönlich im Institut abholen. Die Noten werden vom Lehrstuhl an Ihr Prüfungsamt gemeldet.
3. Wahlfach Arbeitsrecht
Im Rahmen des Wahlfachs Arbeitsrecht werden von unserem Lehrstuhl wechselnd nach den Semestern folgende Veranstaltungen angeboten:
- Vertiefung Individualarbeitsrecht
- Koalitions-, Tarifvertrags-, und Arbeitskampfrecht
- Mitbestimmung in Betrieb und Unternehmen
- Vertiefung Sozialversicherungsrecht
Für diese Veranstaltungen müssen Sie sich beim Prüfungsamt der WiSo-Fakultät zur Prüfung anmelden. Beachten Sie die im Netz veröffentlichen Meldefristen.
Bei diesen Veranstaltungen finden die Prüfungen für Studenten der WiSo-Fakultät als mündliche Prüfungen oder Klausuren am Ende des Semesters statt.
4. Auskünfte
Für alle Anfragen zur Anerkennung von Leistungen, der Anmeldung zur Veranstaltung o. ä. ist das WiSo-Prüfungsamt zuständig.
5. Bewertung
Die Leistungen werden von uns nach den Notenstufen Ihrer Fakultät bewertet. Dabei wird berücksichtigt, dass Ihnen die juristischen Arbeitstechniken nicht in gleichem Maße vertraut sind wie den Studenten der juristischen Fakultät.
Juristisch Falsches wird angestrichen (fehlende Obersätze, fehlender Gutachtenstil, etc.), fließt aber nur unter Berücksichtigung der Besonderheiten des WiSo-Studiengangs in die Note ein. Daher wirken sich diese Fehler nicht zwangsläufig negativ auf die Note aus.
6. Remonstrationen
Für den Fall, dass Sie mit einer Bewertung nicht einverstanden sind, können Sie beim Lehrstuhl einen Nachkorrekturantrag stellen. Vergleichen sie dazu das Merkblatt "Remonstration".
Diese Hinweise gelten lediglich für Lehrveranstaltungen, die vom Institut für Deutsches und Europäisches Arbeits- und Sozialrecht angeboten werden. Für das Verfahren an anderen Instituten sind sie nicht gültig.